Verrückt oder?! Menschen mit Behinderung dürfen nur 2600€ Vermögen ansparen, bevor alles Andere ihnen wieder abgezogen wird. Das ist doch wohl ein Unding!
Selbstverständlich wird darüber im Bundestag schon debatiert, und das ist auch gut so.
Aber was hilft einem die Debatte, wenn es einen selbst in diesem Moment betrifft?!
In dieser Woche ist mir eine Klientin begegnet, die geerbt hat. Aber letztendlich hat sie davon nichts, da ihr Erbe in die pflegerische Versorgung und die Eingliederungshilfe fließt. Es ist sicherlich richtig, dass Klienten nicht nur auf Kosten des Staates leben können, wenn ihnen das Geld zur Verfügung steht. Aber was ist mit den ganz persönlichen, teuren Träumen?
Wer zum Thema Vermögensgrenze recherchiert, findet viele Beipiele zu teuren Träumen, ein behindertengerechtes Auto, eine Flugreise o.Ä. Aber wie soll soetwas mit 2600€ möglich sein, ohne die Möglichkeit zu haben über viele Jahre das Geld anzusparen?. Sicherlich gibt es auch Klienten, die sich schlecht bis gar nicht zu ihren Wünschen und Bedürfnissen äußern können, die im Grunde auch nicht das ganze Geld benötigen.
Diese Klienten, die möglicherweise keine hohen Ansprüche und keine Vorstellung von ihrem Geld haben, betrifft es nicht in erster Linie.
Denn in erster Linie haben doch die Menschen, die ein größt mögliches, selbstbestimmtes Leben führen wollen, auch den Wunsch wie jeder Andere am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wie soll das funktionieren, wenn man immer auf das Geld schauen muss.
Natürlich kann man auch argumentieren, dass es Menschen, die ALG II beziehen, schlecht geht und sie ebenfalls von dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.
Meiner Meinung nach ist es aber schon noch ein Unterschied, ob Menschen mit Behinderung, die täglich 8 Std. arbeiten gehen und dessen Arbeit sie an ihre Grenzen bringt, wenig Geld zur Verfügung haben und keine Möglichkeit bekommen ihr Geld zu sparen oder jemand nicht arbeiten geht, aus welchem Grund auch immer, aber dennoch wenigstens die Möglichkeit bekommt auf etwas hinzusparen.
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