Teilhabe ist in aller Munde. Aber was bedeutet das eigentlich?
Teilhabe bedeutet zunächst das "Miteinbezogensein" in die Gesellschaft. Dabei wird sich hauptsächlich an Menschen mit Behinderung orientiert, denn der Begriff stammt aus dem SGB IX §1 wo drin die Eingliederung durch die Teilhabe abgelöst wird. Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen auszuschalten bzw. zu vermeiden.
Die Förderung der Selbstständigkeit soll durch erbrachte Leistungen dazubeitragen, dass der Betroffene nicht weiter als Objekt, sondern viel mehr als Subjekt gesehen und verstanden wird. Durch die Chance auf Selbstbestimmung und Autonomie, soll den Klienten die Möglichkeit gegeben werden, sich weg von der Fremdbestimmung zu bewegen und so weiter selbst die Teilhabe aktiv mitzugestalten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen