Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Zusammenschluss/Beschluss aller zugehörigen Staaten der Vereinigten Nationen.
Dabei wurde im Jahr 2006 festgelegt bzw. festgestellt, dass alle Menschen, egal ob behindert oder nicht behindert ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft haben.
Dabei wird man sich an der "Inklusion"orientieren bzw. die Inklusion als Leitbild/Leitgedanken nehmen.
Das bedeutet, wie bereits in vorherigen Texten kurz erwähnt, dass es nicht darum geht, dass die Behinderten sich in die Gesellschaft integrieren, sondern viel mehr, dass sich die Gesellschaft an den Behinderten orientiert, um die Vielfalt der Gesellschaft deutlich zu machen.
Seit dem 26.03.2009 ist die Konvention in Deutschland in Kraft getreten.
Ziel der Konvention ist sicherlich die Stärkung der Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung, aber auch die Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern (vgl. https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile).
Hintergrund der Konvention ist, dass aufgrund der fortschreitenden Medizin, der wachsenden Weltbevölkerung und der stark zunehmenden Lebenserwartung immer mehr Menschen zu der "Randgruppierung", den Behinderten, gehören. Dieses soll daher nicht weiter eine Randgruppierung bleiben, sondern viel mehr in die Mitte der Gesellschaft rutschen. Denn durch die wachsende Zahl an Betroffenen, kommt es dazu, dass die Randgruppe im Grunde gar keine Randgruppe mehr ist.
Dabei werden in der Konvention nicht nur die Rechte von Menschen mit Behinderung festgelegt, sondern beispielsweise auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Bei uns in Deutschland ist diese durch die Frauenrevolution in den vergangenen Jahrzehnten bereits weit fortgeschritten, wobei sich die Geister noch über die derzeitige Umsetzung z.B. bei der Frauenquote in Firmen bzw. in Chefpositionen streiten.
Zu bedenken ist, dass zu den 158 unterzeichnenden Staaten auch Länder gehören, in denen viele Dinge eben noch nicht so weit fortgeschritten sind wie hier Deutschland.
Denn auch Menschen mit Behinderung haben immer noch, trotz der langen Zeit nach dem Inkrafttreten der Konvention mit Diskriminierung und Benachteiligungen in verschiedenen Lebenslagen zu tun.
Aus diesem Grund haben sich die Länder dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben und die Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt zu betrachten und weiter zu fördern bzw. voran zu treiben.
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